Fehlerhafte medizinische Produkte – insbesondere im sensiblen Bereich der Frauenheilkunde – können schwerwiegende körperliche und seelische Folgen haben.
Als erfahrene Rechtsanwältin im Produkthaftungsrecht und Vertrauensanwältin des Verbraucherschutzvereins (VSV) vertrete ich mit Nachdruck Frauen, die durch defekte Verhütungsspiralen geschädigt wurden – medizinisch, rechtlich und persönlich.
Die Grundlage für Schadenersatzansprüche bildet das österreichische Produkthaftungsgesetz (PHG). Hersteller:innen haften bereits bei bloßer Fehlerhaftigkeit des Produkts – ein Verschulden ist nicht erforderlich.
Ergänzend gilt die EU-Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG, die mit 1. Jänner 2026 durch die neue Richtlinie (EU) 2024/2853 ersetzt wird.
In einem von mir geführten Verfahren urteilte der Oberste Gerichtshof (OGH) mit 1 Ob 28/23h zu einer Klage wegen einer defekten Spirale. Dabei wurde die jahrzehntelange Rechtsprechung zur sogenannten „wrongful conception“ erstmals ernsthaft in Frage gestellt.
„RAin Mag. Margit Sagel ist es gelungen, den OGH zum Umdenken anzuregen. Er distanziert sich erstmals deutlich von seiner starren Linie in Sachen Schadenersatz bei ungewollter Schwangerschaft und Geburt. Ein juristischer Meilenstein.“
📄 RIS-Entscheidung 1 Ob 28/23h – Produkthaftung & ungewollte Schwangerschaft